Schalltechnische Beweissicherung
Unter Berücksichtigung der Anforderungen an den Schallschutz gemäß der einschlägigen technischen und Richtlinien (Bundesimmissionsschutzgesetz, DIN 4109, AVV Baulärm, VDI 2714, DIN 45645, TA Lärm) überwacht PRINZ Engineering bei Bedarf vor Ort die Einhaltung der in den jeweiligen Arbeitsbereichen vorgegebenen Immissionsrichtwerte für Schallimmissionen.
In Abhängigkeit von der jeweiligen Art der Schallquelle können Lärmpegelmessungen als Einzelmessungen als auch in Form von Dauerüberwachungen projektrelevanter Schallimmissionspegel durchgeführt werden.
Insbesondere bei der Dauerüberwachung kann mittels mobil abrufbarem „Live-Monitoring“ den verantwortlichen Projektbeteiligten eine permanente Überwachung und optimiertem Alarmmanagement zur Verfügung gestellt werden.
Die aufgezeichneten Messdaten können auch hier in Form zusammengefasster Statusmeldungen sowie ausführlicher Messberichte vorgelegt werden.