Anliegerinformationen

Ersatzneubau der Liegestelle „Rheinauhafen Außenseite“ für die Güterschifffahrt

Immissionsschutz

Schallimmissionen:

Lärmintensive Bauphasen:

  • Einbringen der Dalben und Stützpfähle für die Landgänge
  • Montage der Landgangstege- und Treppen

Beurteilung auf Grundlage:

  • Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
  • Allgemeinde Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm (AVV Baulärm)

Maßnahmen zur Minderung von Baulärm:

  • Verwendung von geräuscharmen Bauverfahren und Baumaschinen
  • Arbeiten, die zu Überschreitungen der Immissionsrichtwerte führen, werden in der Zeit von 20:00 bis 7:00 Uhr nicht durchgeführt
  • Ausführliche Information des betroffenen Personenkreises über die Art und Dauer der Maßnahme sowie über den Umfang der zu erwartenden Beeinträchtigungen

Erschütterungsimmissionen:

Erschütterungsintensive Bauphasen:

  • Einbringen der Dalben und Stützpfähle für die Landgänge

Beurteilung auf Grundlage der DIN 4150:

  • Einwirkungen auf Menschen in Gebäuden (DIN 4150-2)
  • Einwirkungen auf bauliche Anlagen (DIN 4150-3)

Erhebliche Belästigungen von Menschen in Gebäuden sowie Schäden an Gebäuden sind nicht zu erwarten.

Beweissicherung

Detaillierte Informationen zum Ablauf des Beweissicherungsverfahrens erhalten die Anlieger rechtzeitig vor Beginn der Beweissicherung auf dem Postweg.

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