Beweissicherung / Monitoring
Die außergerichtliche Beweissicherung in Form eines der Qualitätssicherung und Schadensprävention dienenden baubegleitenden Monitorings bei Bauprojekten hat sich zu einem wesentlichen Bestandteil der Qualitätssicherung anspruchsvoller Baumaßnahmen entwickelt.
Das entsprechende Leistungsspektrum von PRINZ Engineering ist in die nachfolgenden Bereiche aufgegliedert:
Bautechnische Beweissicherung
Im Rahmen bautechnischer Beweissicherungsverfahren werden innerhalb eines vorab festzulegenden Beweissicherungskorridors vor, während und nach den zur Ausführung gelangenden Bauarbeiten Zustandsdokumentationen, Schadensaufnahmen sowie Schadensbewertungen vorgenommen.
Zum Beweissicherungsumfang gehört meist die gesamte Infrastruktur innerhalb des Beweissicherungskorridors, wie z.B.
- Straßen
- Straßenverkehrsanlagen
- Nutzflächen
- Wohngebäude
- gewerbliche Bebauung
- Kulturbauten
- Ingenieurbauwerke
- Anlagen der Ver- und Entsorgung
Im Anschluss an die Begehungen zur Erstbeweissicherung vor Baubeginn erfolgt nach Auswertung der Begehungsprotokolle eine Zusammenfassung der für eine störungsfreie Bauausführung relevanten Schadensbilder und Baukonstruktionsmerkmale in einem Konfliktbericht, der den Projektbeteiligten zur Vermeidung von Bauablaufstörungen präsentiert wird.
In diesem Zusammenhang kann gleichermaßen rechtzeitig der erforderliche Umfang zusätzlicher Überwachungsmaßnahmen, wie z.B. Schadenskartierungen, analoge bzw. digitale Rissbreitenüberwachung mittels Rissmonitoren, Erschütterungsmessungen, Lärmpegelmessungen, Feinstaubkonzentrationsmessungen, Setzungsmessungen, Deformationsmessungen abgestimmt werden.
Nach Bauende können im Projektverlauf entstandene bzw. zur Regulierung angezeigter Schadensbilder im Rahmen einer Schlussbeweissicherung aufgenommen und unter Berücksichtigung der insgesamt durch das Beweissicherungsverfahren gewonnenen Erkenntnisse abschließend hinsichtlich möglicher projektrelevanter Verursachungs-beiträge bewertet werden.
Erschütterungstechnische Beweissicherung
Unter Bezugnahme auf die Randbedingungen der DIN 4150 „Erschütterungen im Bauwesen“ sowie der DIN 45669 „Messung von Schwingungsimmissionen“ überwacht PRINZ Engineering mit modernster Messtechnik die Einhaltung Richt- bzw. Anhaltswerte max. zulässiger Erschütterungsimmissionen im Bereich der innerhalb des Beweissicherungskorridors befindlichen zu schützenden Bausubstanz (Wohngebäude, gewerbliche Bauten, denkmalgeschützte Gebäude, Kulturbauten, Ingenieurbauwerke und sonstige Infrastruktur)
Bei der Auswahl des individuell adäquaten Equipments sowie der geeigneten Vorgehensweise bei der messtechnischen Überwachung (Nullmessungen, Probemessungen, Dauerüberwachungen) erfolgt eine Differenzierung entsprechend der im Projektzusammenhang möglichen Erschütterungsquellen (z.B. Sprengungen, Abbrucharbeiten, Rammarbeiten, Bohrarbeiten, Verdichtungsarbeiten, Straßenverkehr, Schienenverkehr).
Zur Qualitätssicherung und Risikominimierung überwacht Prinz Engineering die messtechnisch erfassten Erschütterungsimmissionen mittels elektronischer Fernübertragung als „Online“ Monitoring.
Die Alarmierung im Falle der Überschreitung individuell nach Auswertung der bautechnischen Beweissicherung festgelegten Voralarm- Schwellenwerte erfolgt jeweils zeitgleich per SMS bzw. E-Mail über eine Alarmkette an die verantwortlichen Projektbeteiligten.
Die Dokumentation und Auswertung der aufgezeichneten Messdaten erfolgt bedarfsgerecht in Form von zusammenfassenden Statusmeldungen bzw. ausführlichen Messberichten.
Schalltechnische Beweissicherung
Unter Berücksichtigung der Anforderungen an den Schallschutz gemäß der einschlägigen technischen und Richtlinien (Bundesimmissionsschutzgesetz, DIN 4109, AVV Baulärm, VDI 2714, DIN 45645, TA Lärm) überwacht PRINZ Engineering bei Bedarf vor Ort die Einhaltung der in den jeweiligen Arbeitsbereichen vorgegebenen Immissionsrichtwerte für Schallimmissionen.
In Abhängigkeit von der jeweiligen Art der Schallquelle können Lärmpegelmessungen als Einzelmessungen als auch in Form von Dauerüberwachungen projektrelevanter Schallimmissionspegel durchgeführt werden.
Insbesondere bei der Dauerüberwachung kann mittels mobil abrufbarem „Live-Monitoring“ den verantwortlichen Projektbeteiligten eine permanente Überwachung und optimiertem Alarmmanagement zur Verfügung gestellt werden.
Die aufgezeichneten Messdaten können auch hier in Form zusammengefasster Statusmeldungen sowie ausführlicher Messberichte vorgelegt werden.
Vermessungstechnische Beweissicherung
In Ergänzung der bautechnischen Beweissicherung können im Rahmen der vermessungs-technischen Beweissicherung alle im Projektzeitraum im Bereich der zu schützenden Bausubstanz innerhalb des Beweissicherungskorridors anfallenden Bewegungen überwacht, dokumentiert und festgestellt werden.
Zusätzlich zur konventionellen geodätischen Zustandserfassung und Überwachung von Sitzungsbewegungen besteht die Möglichkeit, alle Arten der Lageveränderung bei Bauwerken, Bauwerksteilen sowie Schadensbereichen unter zu Hilfenahme geeigneter geodätischer bzw. geotechnischer Mess- Sensoren einem baubegleitenden Deformationsmonitoring zu unterziehen.